Moletein im Mittelalter


Moletein, wie es damals noch hieß, wurde im Lehnsverzeichnis (1320 - 1325) des Bischofs Konrad von Olmütz zum ersten Mal erwähnt: Es heißt dort: „In villa Maletyn Vllinus habet 15 virgos, Iudex 20 virgos. Item 2 molendina cum minoribus rotis et tabernam“. [Lechner 1902]
Im Dorf Maletyn hat Ullinus 15 Ruten, der Richter 20 Ruten; dort auch 2 Mühlen mit 2 kleinen Rädern und eine Schankwirtschaft.
Wo die beiden Mühlen gewesen sind, kann nicht mit Sicherheit gesagt werden. Eine war vermutlich am bekannten Platz im Unterort, denn nur dort reichte das Wasser zum Betreiben einer Mühle. Die zweite Mühle muss folglich weiter talwärts gelegen haben. Es gab später eine Mühle in Wojes und die so genannte Zapfenmühle im Zapfental, die in geschichtlicher Zeit zu Kaltenlautsch gehörte.
Die Besitzungen des Richters und des besagten Ullinus werden ausdrücklich unterschieden. Es ist daher zu vermuten, dass Ullinus im Besitz des später so genannten Tempelhofes war, der ja ein Lehen des Olmützer Bischofs war und zu dem auch die Sandsteinbrüche gehörten. Eine genaue Untersuchung der Steinbrüche würde vermutlich etwas mehr Licht ins Dunkel der Geschichte bringen, denn vermutlich waren sie schon im Mittelalter in Betrieb. Die Legende berichtet sogar von einer keltischen, ja sogar römischen Siedlung in der Nähe der Steinbrüche, aus denen Mühlsteine gebrochen worden sein sollen. Daher soll sich der Name Moletein von lat. „mola“, „molina“ oder „molendina“ ableiten. Das aber ist wohl eine Legende, bei der der Wunsch Vater des Gedanken war. Sicher ist nicht von der Hand zu weisen, dass die Sandsteinvorkommen für die Entwicklung der Siedlung Moletein eine besondere Bedeutung hatten und es wäre interessant zu wissen, ob der Abbau der Steine erst bei der mittelalterlichen Erschließung des Landes durch deutsche Siedler begonnen hat.
Zum Ende des 14. Jahrhunderts brach für Mähren eine unruhige Zeit an, die viele der Siedler in ihren Bemühungen sich eine sichere Existenz zu gründen um ihren Erfolg gebracht hat. Wir hören, dass das Erbgericht in Moletein bei den kriegerischen Auseinandersetzungen um die Erbfolge nach dem Markgrafen von Mähren in Flammen aufgegangen ist. Es wird nicht das einzige Anwesen in Moletein gewesen sein, dass niedergebrannt wurde. Vermutlich sind auch die Nachbardörfer schwer in Mitleidenschaft gezogen worden.
1399 wird dem Moleteiner Richter Jacob ein neues Erbrichterpatent ausgestellt. Der Richter hat das Erbgericht mit einem Freilahn unter dem Pflug und 2 weiteren zinsbaren Lahnen, eine freie Schankwirtschaft mit dem Recht Bier zu brauen und zu schänken, eine Mühle mit einem Rad am Wachholderbach. Er darf einen Schuater, Schneider, Schmied und einen Bäcker halten. Dazu hat er den dritten Pfennig aus den Einnahmen der Rechtsprechung und die Freiheiten in den Dörfern Pores, Ohrnes und Wojes (Sebojane). Es mag sich bei „Pohres“ um einen Schreib- oder Übertragungsfehler handeln und Jores gemeint sein, das in unmittelbarer Nachbarschaft lag.
Das Moleteiner Erbgericht stellte also einen erheblichen Besitz dar und wird mit dem Lehnshof, dem Tempelhof, das Moleteiner Leben wesentlich beeinflusst haben.

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Artikel über Alt-Moletein, die in ähnlicher Form in der Schönhengster Heimat erschienen sind, finden Sie hier:
Aus der Geschichte der Moleteiner Mühle
Moletein im 30-jährigen Krieg


Fotos von links oben: Detail vom Epitaph der Sophie von Stössl vom Tempelhof an der Moleteiner Kirche, Staute des hl. Johannes von Nepomuck, die Mariensäule am Kapellenrand.

© für alle Fotos: Jürgen Sturma, Minden